Podologie Praxis Oxana Baranowski
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Privater Krankenversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe/PBKK, sowie Ihrer Zusatz-Versicherung. Grundsätzlich ist zwischen der Behandlung von Kunden (Selbstzahler Leistung) zum einen und zum anderen der Behandlung von Patienten auf  Privatrezept zu unterscheiden. Der Selbstzahler erhält eine reine Präventionsleistung, bei der der/die Praxismitarbeiter/in nicht auf Anordnung eines Arztes tätig wird. Mit dem Erhalt eines Rezeptes erhalten wir eine Anweisung zur Heilbehandlung und rechnen dementsprechend in Anlehnung an die einzelnen Abrechnungstabellen der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese werden unregelmäßig zwischen den Kassenverbänden und Verbänden der Leistungserbringer ausgehandelt.


§ 1 Behandlungsvertrag

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt es mündlich zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Oxana Baranowski ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis übliche Abrechnungshöhe wird für die Rechnungsstellung akzeptiert. Ansonsten ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag umgehend zu Beginn der ersten Behandlung zu unterzeichnen.


§ 3 Terminvereinbarungen  

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Email, online Timer oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Erhaltene Termine sind nach der Behandlung sofort als Empfangsbestätigung von dem/der Patienten/-in/Kunden/-in zu unterzeichnen. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine, bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine. Ist zum Zeitpunkt eines Termins der gebuchte Behandlungswunsch nicht durch einen Gutschein gedeckt, werden gegebenenfalls Zuzahlungen sofort fällig.


§ 4 Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.

Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten/Klienten, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.


§ 5 Präventionsleistungen

Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler Konditionen von 38,00 € / 30 min berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen ausstellen zu lassen. Auch diese Leistungen werden sonst mit 38,00 / 30 min berechnet.


§ 6 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Behandlungskosten auf Rezept, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag, in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/ Einzahlung oder in der Praxis Bar zu begleichen.

Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten. Präventions-Leistungen sind sofort nach der Behandlung fällig.  


§ 7 Datenübermittlung

Erfolgt im Falle einer Behandlung nach Verordnung (Rezept) eine Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle, so wird der Patient in Kenntnis gesetzt über welche Abrechnungsstelle dies geschieht, zur Zustimmung der Datenübermittlung, Forderungsabtretung und Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht aufgefordert soweit dies für eine Geltendmachung der Forderung erforderlich erscheint, und sowohl darüber aufgeklärt, dass die Abrechnungsstelle die Leistungen der Praxis im eigenen Namen in Rechnung stellen und für eigene Rechnung einziehen wird als auch darüber, dass der/die einzelne Behandler/-in in diesem Fall bei etwaigen Auseinandersetzungen als Zeuge/-in vor Gericht gehört werden kann. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Privatpraxis und dem/der Patienten/-in/ oder dem/der Kunden/-in ist Berlin.


§ 8 Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt.

(Stand 10.10.2020)